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AGB

1. Geltungsbereich

Im Rahmen der Vermarktung von Werbung in bzw. über Online-Medien übernimmt AdLINK die Vermittlung bzw. die Platzierung von Werbung in ihren Online-Angeboten und den Angeboten ihrer Partner sowie sonstige Werbemaßnahmen (e-mail, SMS und WAP etc.).

2. Material

Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, daß die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die jeweilige Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen.

Graphiken müssen, wenn nicht anders vereinbart, im GIF- oder JPEG-Format bereitgestellt werden. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet) sind mit anzugeben.
Fullsizebanner dürfen bei einem Format von 468x60 Pixeln eine maximale Dateigröße von 15 Kilobyte (Gif oder JPEG) bzw. 20 Kilobyte (Flash-Ad) haben. Pop Ups dürfen bei einem Format von 200x300 Pixeln oder 250x250 Pixeln ebenfalls eine Dateigröße von 15 Kilobyte (Gif oder JPEG) bzw. 20 Kilobyte (Flash-Ad) besitzen. Bei Einsatz von Flash Ads müssen bei Anlieferung des Werbemittels die folgenden Informationen angegeben werden: Die verwendete Flashversion, ein Fallback-Gif, die Click-URL (der Link) und Informationen zu eventuell verwendeten Scripten. Flash-Ads müssen nach den Spezifikationen von AdLINK programmiert sein. Das Material muß spätestens drei Arbeitstage vor der Schaltung bei AdLINK vorliegen. Material im Richmedia-Format muß spätestens fünf Arbeitstage vor der Schaltung bei AdLINK vorliegen. Die Anlieferung kann per e-Mail-Attachment an die Adresse erfolgen. Bei der Werbemittelanlieferung müssen folgende Angaben gemacht werden: Kunden- und Kampagnenname, Buchungszeitraum, belegte Site und Platzierung auf der Site, das Werbeformat sowie ein Ansprechpartner für Rückfragen.
Erfolgt die Erstellung des Banners (Werbefläche mit oder ohne Link zum Werbeangebot des Werbetreibenden) durch AdLINK, so müssen die Materialien bis spätestens 14 Tage vor Schaltung angeliefert sein. AdLINK übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Werbetreibenden zurückzuliefern.
Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte für durch AdLINK gestaltete Banner und Animationen bei AdLINK.

Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht der technischen Spezifikation entsprechender Anlieferung der Werbemittel ist AdLINK berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt.
Die Durchführung des Auftrags wird dann im Ermessen von AdLINK nachgeholt. Der Auftraggeber ist gleichwohl verpflichtet, den vollen Schaltpreis zu bezahlen.

Der Werbetreibende ist auf Wunsch von AdLINK dazu verpflichtet, bei CPC-Kampagnen, deren Clickraten unter 0,25% fallen, neue Werbemittel anzuliefern. Kommt der Werbetreibende dieser Aufforderung nicht nach, ist AdLINK berechtigt, CPC-Kampagnen sofort zu stoppen und schriftlich zu stornieren und den bis dahin erfüllten Teil abzurechnen.

AdLINK ist berechtigt, CPC-Kampagnen sofort zu stoppen und schriftlich zu stornieren, sollte die Clickrate der eingesetzten Werbemittel innerhalb der Kampagnenlaufzeit für einen Zeitraum von sieben Tagen im Mittel unter 0,15% liegen. Es entsteht daraus keinerlei Haftung von Seiten AdLINK bis auf die Rückzahlung bereits gezahlter Rechnungsbeträge für die entsprechende Kampagne, abzüglich bereits erbrachter Leistungen.

3. Freigabe

Bei von AdLINK oder Subunternehmern gestatlteten Werbemitteln ist AdLINK berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und, soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam, Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an Abmessungen, vorzunehmen. Der Werbetreibende ist verpflichtet, die eingeschaltete Werbung unverzüglich nach der ersten Einschaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Einschaltungswoche zu reklamieren.

Der Werbetreibende wird zwecks Abnahme über die Einstellung auf einer Testseite informiert. Die Abnahme der Seite bzw. die Reklamation etwaiger Fehler muß bis zum nächsten Werktag nach Zugang der Mitteilung erfolgen. Danach gilt der Banner als abgenommen und der Werbetreibende trägt die Kosten für eventuell von ihm gewünschte Änderungen.

Bei von Werbetreibenden oder deren Agentur produzierten Werbemitteln ist AdLINK berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material in der Art zu bearbeiten, dass es von dem Adserversystem oder der Website verarbeitet bzw. eingebaut werden kann. Dies gilt im besonderen für technische Spezifikationen und Programmierungen sowie Abmessungen. Bearbeitungen sollten erst dann von AdLINK durchgeführt werden, wenn eine Kontaktaufnahme mit dem Werbetreibenden oder seiner Agentur mit dem Ziel der Nachbesserung fehlgeschlagen ist.

AdLINK macht keinerlei Zusicherungen über mögliche Platzierungen und/oder Reihenfolgen der Werbeschaltungen und ist nach billigem Ermessen dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen.

4. Rechtliche Verantwortung

Die Verantwortung für den Inhalt der Werbematerialien und der Werbeflächen trägt ausschließlich der Werbetreibende. Der Werbetreibende garantiert, daß durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende stellt AdLINK von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen frei.

Der Werbetreibende garantiert, daß die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
AdLINK ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen. AdLINK ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. AdLINK wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, daß AdLINK die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.

AdLINK fühlt sich den ICC Richtlinien zur Interaktiven Marketing-Kommunikation im Internet, einzusehen unter (http://www.icc-deutschland.de/icc/frame/2.3.6_body.html), verpflichtet. Werbung, die gegen diese Richtlinien verstößt, wird AdLINK aus dem Angebot nehmen. Absatz 3 gilt entsprechend.

5. Entgelte

Der Werbetreibende zahlt für die Werbemaßnahme einen vorher vereinbarten oder der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis.
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung je nach Art der Kampagne auf Basis von AdRequests, im allgemeinen Sprachgebrauch auch AdImpressionss genannt, oder AdClicks gemäß IAB-Standard. AdLINK stellt eine tagesaktuelle Statistik über den Werbeerfolg, welche Auskunft gibt über die Anzahl der realisierten AdRequests und Adclicks wahlweise mit einem passwortgeschützten Zugang im WWW online oder wöchentlich per Fax dem Werbetreibenden zur Verfügung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang bzw. zum Kampagnenstart oder monatlich auf Basis der geleisteten Werte. AdLINK ist berechtigt, Zwischenrechnungen bei zeitlich länger laufenden Schaltungen zu stellen. Die Entgelte sind fällig zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

AdLINK ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder ein Deposit des Werbekunden zu verlangen. In diesem Fall wird die Werbemaßnahme des Werbetreibenden nicht starten, bevor die Vorauszahlung oder das Deposit bei AdLINK eingegangen ist.

Wenn der Werbekunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung von AdLINK diese begleicht, ist AdLINK berechtigt, zusätzlich zu allen anderen Rechten, die Werbemaßnahme umgehend zu beenden ohne weitere Ankündigung und ohne jegliche Haftungsansprüche von Seiten des Werbetreibenden gegenüber AdLINK. AdLINK ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat oder den entsprechenden üblichen Zinssatz zu erheben und für die Beitreibung anfallende Anwalts- und Inkassogebühren an den Werbetreibenden zu berechnen. Weiterhin kann AdLINK alle weiteren bestehenden Kampagnen des Werbetreibenden beenden.

6. Preisanpassung

AdLINK ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen. AdLINK teilt dies dem Werbetreibenden einen Monat vor dem Änderungstermin per e-Mail oder Brief mit. Der Werbetreibende ist in diesem Fall berechtigt, der Erhöhung bis zwei Wochen vor dem Erhöhungstermin schriftlich zu widersprechen. AdLINK wird hierauf in dem Preiserhöhungsverlangen nochmals ausdrücklich hinweisen.
Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die neuen Entgelte. Widerspricht der Werbetreibende der Erhöhung, so ist AdLINK berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Erhöhungstermin zu kündigen.

7. Rabattierungen und Stornierungsfristen sowie Agentureinkaufskonditionen

Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in den Preislisten genannten Rabattstaffeln ausgenommen.

Wir gewähren 15% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur.

Stornierungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Schaltungsbeginn bis zum Schaltungsbeginn fallen als Stornogebühr 30% des Netto-Auftragswertes an. Bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn ist AdLINK berechtigt, 50% des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der Online Werbung noch aussteht zu berechnen. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online Werbung in Rechnung gestellt. Dabei wird der für das geringere Volumen geltende Rabattsatz zugrunde gelegt.

AdLINK ist berechtigt, Aufträge von Werbetreibenden zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu stornieren. Es entsteht daraus keinerlei Haftung von Seiten AdLINK bis auf die Rückzahlung bereits gezahlter Rechnungsbeträge für die entsprechende Kampagne, abzüglich bereits erbrachter Leistungen.


8. Gewährleistung

Bei allen Werbemaßnahmen schuldet AdLINK nur den ordnungsgemäßen Versand der Werbung, steht jedoch nicht für den Eingang oder Abruf beim Empfänger oder die Kenntnisnahme ein.

Werden Werbemaßnahmen gleich welcher Art zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß ausgebracht oder geschaltet, so ist AdLINK berechtigt und verpflichtet, die Maßnahme innerhalb angemessener Zeit nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, so ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Im übrigen leistet AdLINK Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. AdLINK ist zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch AdLINK zu.

9. Haftung AdLINK

AdLINK haftet nur für Schäden, die von ihr oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet AdLINK nicht, soweit nicht der Schaden in den Bereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von AdLINK nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet AdLINK nicht. Die Haftung von AdLINK für die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend beschränkt, daß eine Haftung nur besteht, wenn der Werbetreibende sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

10. Geheimhaltung, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Der Werbetreibende wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, daß AdLINK seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. AdLINK ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.
Insbesondere ist AdLINK berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research weiterzuleiten.

11. Sonstiges

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen Kaufgesetze. Erfüllungsort ist Montabaur. Ist der Werbetreibende Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Montabaur ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Montabaur, 27.01.2003